Therapien


Folgende physiotherapeutischen Behandlungsmethoden können wir Ihnen anbieten:

KG*   |   sektorale Heilpraktik   |   KG Gerät   |    KG PNF   |   KG BOBATH
Lymphdrainage   |    Massage    |    Heissluft     |   Fango
Elektrotherapie   |    Fußreflexzonentherapie   |   Atlasbehandlung
Ganzkörpermassage   |   CMD**   |    Myofasziale Techniken


Personaltraining (in Gruppe max. 5 oder Einzel)
* KG = Krankengymnastik; ** Kieferbehandlung


Informieren Sie sich einem persönlichen Gespräch, welche Methode für Ihre Ansprüche die beste Therapie darstellt.


Was ist die sektorale Heilpraktik?

Normalerweise ist der erste Gang des Patienten zum Arzt, der dann ein Rezept für den Physiotherapeuten ausstellt. Durch die Zusatzqualifikation des sektoralen Heilpraktikers (Physiotherapie) wird die Krankheitsdiagnose vom Physiotherapeuten vorgenommen. Diagnose, Rezept und Therapie finden also unter einem Dach statt.


So spart man sich den Weg zum Arzt und Sie kommen bei akuten Beschwerden direkt in die Physiotherapie Praxis.


Ist die Befundlage unklar, wird der Patient natürlich trotzdem zu einem Facharzt weitergeleitet, um das Krankheitsbild weiter abzuklären.
Wir bieten die Leistungen eines sektoralen Heilpraktikers (Physiotherapie) unseren Patienten an. Der sektorale Heilpraktiker (Physiotherapie) ist eine neue Zusatzqualifikation für staatlich anerkannte oder diplomierte Physiotherapeuten. Diese gibt es erst seit 2009.

Welche Vorteile haben Sie als Patient?

  • keine lange Wartezeit auf einen Arzttermin
  • Behandlung ohne ärztliche Verordnung
  • Ausführliche Befunderhebung und Diagnosestellung
  • Keine vorgeschriebene Therapieform, Behandlungszeit und Anzahl der zu leistenden Behandlungen und dadurch effektive Behandlung Ihrer Beschwerden


Wer bezahlt die Behandlung?

Diese Therapie - ohne Verordnung vom Arzt - wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht oder teilweise übernommen. (Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse!)
Jedoch für alle Privatpatienten oder Patienten mit privater Zusatzversicherung gibt es die Möglichkeit der Erstattung. Die Rechnungen des Heilpraktikers (erstellt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker „GebüH") können bei den Privatversicherungen als Heilbehandlung geltend gemacht werden (sofern in Ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind).
Sie sind nicht privat versichert, möchten aber gerne die Vorzüge genieße?
Viele Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern oder auch Nichtmitgliedern für einen geringen monatlichen Beitrag eine Zusatzversicherung an. Diese kann je nach Wunsch auch die Kosten für Behandlungen im Bereich der Heilpraktik mit abdecken. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse!